Ein Pflegegrad ist eine Einstufung der Pflegeversicherung, die angibt, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen im Alltag eingeschränkt ist. Es gibt fünf Pflegegrade, wobei Pflegegrad 1 eine geringe und Pflegegrad 5 die schwerste Beeinträchtigung bezeichnet. Die Einstufung erfolgt nach einer Begutachtung, zum Beispiel durch den Medizinischen Dienst, und entscheidet darüber, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt. Bereits ab Pflegegrad 1 kann die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 27 Euro monatlich zu einem Hausnotruf zahlen.
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