Zurück zum Glossar
Pflegegeld
Auch bekannt als:
Pflegegeld nach § 37 SGB XI
Pflegegeld der Pflegekasse
Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegekasse nach § 37 SGB XI für Menschen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlichen Personen gepflegt werden. Es wird ab Pflegegrad 2 gezahlt, die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Über die Verwendung kann die pflegebedürftige Person frei entscheiden, zum Beispiel als Anerkennung für die pflegenden Angehörigen.
Haben Sie noch Fragen zu Hausnotruf-Leistungen von BeWo?
Jetzt kostenlos anfragen