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Hilfsmittel (Krankenkasse)

Auch bekannt als: medizinische Hilfsmittel Hilfsmittelverzeichnis Pflegehilfsmittel
Hilfsmittel sind Gegenstände oder Geräte, die die gesetzliche Krankenkasse nach § 33 SGB V bezahlt oder bezuschusst, um den Erfolg einer Behandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen – zum Beispiel Rollatoren, Hörgeräte oder Badewannenlifte. Welche Produkte übernommen werden, ist im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen aufgeführt; in der Regel ist eine ärztliche Verordnung nötig. Der Hausnotruf gehört nicht zu den Hilfsmitteln der Krankenkasse, sondern zählt als Pflegehilfsmittel, das die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 mit bis zu 27 Euro im Monat bezuschusst.

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