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SGB XI
Auch bekannt als:
Elftes Buch Sozialgesetzbuch
Pflegeversicherungsgesetz
soziale Pflegeversicherung
Das SGB XI ist das Elfte Buch des Sozialgesetzbuchs und regelt in Deutschland die soziale Pflegeversicherung. Es legt unter anderem fest, wer einen Pflegegrad erhält und welche Leistungen die Pflegekasse zahlt – etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI können Versicherte ab Pflegegrad 1 einen Zuschuss von bis zu 27 Euro monatlich für einen Hausnotruf erhalten; der Antrag sollte vor Vertragsabschluss bei der Pflegekasse gestellt werden.
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