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Pflegehilfsmittelpauschale (§ 40 SGB XI)
Auch bekannt als:
Pflegehilfsmittel-Zuschuss
§ 40 SGB XI Zuschuss
Hausnotruf-Zuschuss
Die Pflegehilfsmittelpauschale nach § 40 SGB XI ist eine monatliche Leistung der Pflegekasse für Hilfsmittel, die die Pflege zu Hause unterstützen. Für einen Hausnotruf übernimmt die Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI ab Pflegegrad 1 bis zu 27 Euro im Monat. Wichtig ist, dass der Antrag bei der Pflegekasse vor dem Abschluss des Hausnotruf-Vertrags gestellt wird. Beim BeWo-Basistarif von 27 Euro monatlich kann der Zuschuss die Kosten damit vollständig abdecken.
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