Zurück zum Glossar

Kostenübernahme Hausnotruf

Auch bekannt als: Hausnotruf auf Rezept Zuschuss Hausnotruf Hausnotruf Pflegekasse
Die Kostenübernahme beim Hausnotruf ist die teilweise oder vollständige Finanzierung der monatlichen Gebühren durch die Pflegekasse. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1; die Pflegekasse zahlt dann nach § 40 Abs. 4 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 27 Euro pro Monat. Der Antrag muss vor dem Vertragsabschluss mit dem Hausnotruf-Anbieter gestellt werden. Da der BeWo-Basistarif 27 Euro im Monat kostet, kann er bei bewilligtem Zuschuss ohne Eigenanteil genutzt werden.

Haben Sie noch Fragen zu Hausnotruf-Leistungen von BeWo?

Jetzt kostenlos anfragen